Die bereits im Rahmen der vorherigen Aktivitäten des BPE-Teams, aber insbesondere im Vorgängerfonds BERENBERG Private Equity Beteiligungs KG (GmbH & Co.), erfolgreich umgesetzte "Mittelstands-Strategie" wird in dem BPE²-Fonds fortgeführt. Dies bedeutet, dass sich der Fonds auf die Beteiligung an kleinen und mittelgroßen Unternehmen im deutschen Mittelstand konzentriert. Dabei wird sich der BPE-Fonds hauptsächlich auf Management Buy-outs fokussieren. Ggf. können jedoch auch Management Buy-ins sowie Expansionsfinanzierungen durchgeführt werden. Beteiligungen im Segment Venture Capital werden nicht verfolgt.
Mehrheitsbeteiligungen
Grundsätzlich wird der BPE-Fonds Mehrheitsbeteiligungen eingehen. Diese können auch mit Co-Investoren gehalten werden. Im Falle von Co-Investments strebt der BPE-Fonds die Rolle des Lead-Investors an, um die eigenen Gesellschafterrechte unmittelbar wahrzunehmen und eine Betreuung der Portfolio-Gesellschaft gewährleisten zu können.
Betreuung
Im Rahmen der Ausübung der gesetzlichen und vertragstypischen Gesellschafterrechte werden die Beteiligungen der BPE-Fonds von der Managementgesellschaft der Fonds, der BPE Unternehmensbeteiligungen G.m.b.H., betreut. Dabei sollen Wertsteigerungs- und Optimierungspotenziale identifiziert und durch die Geschäftsführung umgesetzt werden; in das Tagesgeschäft greift BPE nicht ein.
Unternehmenswert-Steigerung
Während die Unternehmenswert-Steigerungspotenziale aus stillen Reserven bei kleinen und mittelgroßen Management Buy-outs überdurchschnittlich sind, muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Strukturen, die in den Unternehmen vorgefunden werden, wie z. B. EDV-Systeme und Controlling, verbesserungsfähig sind. Daher gehört die Betreuung und Unterstützung der Portfolio-Gesellschaften zur Philosophie der BPE-Fonds. Typischerweise werden die Portfolio-Gesellschaften in den erforderlichen Abständen im Rahmen von Gesellschafterversammlungen oder Beiratssitzungen besucht, um direkt über deren Entwicklung informiert zu sein.
Beteiligungsgrundlage
Für die Beteiligung an einem Unternehmen sind neben der Unternehmensgröße und der Transaktionsart weitere Kriterien von entscheidender Bedeutung. Im Mittelpunkt steht vor allem die (1) Qualität des Managements der potenziellen Portfolio-Gesellschaft. Neben der Qualifikation und der Höhe des finanziellen Engagements des Management(partner)s ist (2) das Herstellen einer Interessenparität im Sinne der Steigerung des Unternehmenswertes und des späteren Exits und somit der Realisierung dieses Wertsteigerungspotenzials eine Grundvoraussetzung für die Beteiligung durch die BPE-Fonds. Das Unternehmen sollte einen (3) Mindestumsatz von € 15 Mio. generieren und (4) profitabel sein. Weitere grundsätzliche Beurteilungskriterien sind die (5) Plausibilität des Business Plans, das (6) Marktumfeld, die (7) Cashflow-Stabilität und -Sensitivität (gegenüber Umsatz- und Ergebniseinbrüchen) sowie die (8) Wachstums- und Optimierungspotenziale des Unternehmens.
Firmenethik
Die Firmenethik von BPE ist geprägt von zwei wesentlichen Leitformeln: Offenheit und Fairness.
Bei sämtlichen Entscheidungen wird hinterfragt, ob die notwendigen Informationen an die Investoren als Kunden und das Management der Portfoliogesellschaft als Partner in der für den Empfänger relevanten "Sprache" weitergeleitet wurden.
Offenheit ist die Grundlage zur Vermeidung von Konflikten. Dies gilt gegenüber dem Investor bei (1) der Definition der Investmentstrategie, die wesentliche Grundlage für den Entscheidungsprozess ist, ebenso wie für (2) die Entwicklung der eingegangenen Beteiligungen, die ein Spiegel der Entwicklung seines Kapitals ist. Bei strikter Einhaltung der "vereinbarten" Strategie sowie bei dem - von dem Investor erwarteten - höchsten Engagement und Professionalität kann in einem Geschäft mit inhärenten Risiken eine negative Entwicklung eher akzeptabel und nachvollziehbar sein, wenn uneingeschränkte Offenheit die Beziehung beherrscht. Sie ist Grundlage für das Vertrauen in die jeweiligen Partner. Gleiches gilt im Verhältnis zu den Unternehmensbeteiligungen bzw. zu den beteiligten Partnern. Eine konsequente Durchsetzung der eigenen Interessen (bzw. die des Fonds) bei der Verhandlung und Betreuung ist regelmäßig von gegenseitigem Respekt geprägt, soweit die zu erreichenden Ziele zu jedem Zeitpunkt offen kommuniziert wurden.
Fairness ist schwieriger zu definieren, weil das subjektive Empfinden hierüber durchaus unterschiedlich sein kann. Grundsätzlich gibt es einen kausalen Zusammenhang zwischen der ersten Leitformel Offenheit und der zweiten Fairness. Das Verständnis von BPE impliziert die Klarheit bei der Durchsetzung der Interessen des Fonds, ohne den Partner zu übervorteilen. Maßstab hierfür ist eine erhebliche Abweichung von den allgemeinen Marktstandards ohne entsprechende Gegenleistung. Hierbei wird der Zusammenhang mit der Offenheit wieder deutlich.
Das Ziel der BPE-Partnerschaft ist es, für Investoren und andere Geschäftspartner ein vertrauensvoller, berechenbarer Partner zu sein. In einem Geschäft, welches wesentlich von Vertrauen auf Investorenseite, aber auch auf Verkäufer- und Managementseite geprägt ist, sind Geschäftsethik und -moral ständige Begleiter.
Zur Objektivierung der durch Subjektivität geprägten Beurteilung der "Fairness" dient stets die Frage: "Würde ich gern allen betroffenen Parteien die Gründe für mein Verhalten oder meine Argumente erläutern?"
Diese Grundsätze gelten im Übrigen nicht nur für die Art und Weise, wie die Geschäfte betrieben werden, sondern allgemein auch für die Art der Geschäfte, die betrieben werden.
