Insbesondere die klassischen Nachfolgeregelungen im deutschen Mittelstand, die BPE verfolgt, sind von der besonderen Problematik geprägt, dass kein oder kein geeignetes Management in dem Unternehmen tätig ist, das die Nachfolge des Unternehmers als Unternehmer antreten kann oder will.
Die gesellschaftsrechtliche
Nachfolge ist lösbar
Doch wer tritt die operative Nachfolge an? Ein erfolgreicher Unternehmer und eine teilweise seit Generationen auf seine Person zugeschnittene zentrale Organisations- und Führungsstruktur charakterisieren das inhabergeführte mittelständische Unternehmen.
Eine solche Struktur baut auf eine loyale zweite Ebene, die oft jedoch keinen Führungsanspruch oder unternehmerische Ambitionen hat. Die operative Nachfolgeregelung wird zu einem Nachfolgeproblem. Dies ist für einen externen Manager, der als MBI-Kandidat auch gesellschaftsrechtlich als neuer Unternehmer in das Unternehmen eintritt, eine ausgezeichnete Ausgangssituation.
Er kann als „Neuer“ auf die langjährige Erfahrung der zweiten Ebene bauen, wenn es ihm gelingt, diese für sich zu gewinnen. Dies kann den größten Nachteil des MBI, nämlich die Tatsache, dass der eintretende Manager das Unternehmen nicht kennt, mehr als kompensieren. Eine Allianz aus bestehender zweiter Ebene und MBI-Kandidat mit ergänzendem Erfahrungsschatz und Veränderungsdynamik ist für eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft eine ausgezeichnete Voraussetzung.