In sichere Hände?
Die Regelung der Nachfolge mit BPE als langfristig und wertorientiert ausgerichtetem, zukünftigem Gesellschafter über einen Management Buy-out oder Management Buy-in sichert die Unabhängigkeit des mittelständischen Unternehmens.
BPE ersetzt Unternehmer durch Unternehmer und nicht durch Manager. Nur so wird sichergestellt, dass die unternehmerische Kultur eines weit überdurchschnittlichen Einsatzes, der hohen Identifikation mit dem Unternehmen und seiner Belegschaft sowie die mittelstandstypische enorme Innovationskraft und Flexibilität erhalten bleiben.
Hat der Unternehmer den Wunsch, bei der Veräußerung des Unternehmens auch operativ auszuscheiden, ist die entscheidende Frage, wer zukünftig seine operativen Funktionen übernehmen kann und will.
Unternehmer bleibt operativ an Bord
Bei der Veräußerung des Unternehmens kann der Unternehmer zunächst weiter operativ tätig bleiben, wenn dies sein Interesse ist. Die Motivation kann sein, einen Teil des im Unternehmen gebundenen Vermögens zur Risikodiversifikation zu realisieren und mit einem neuen Mehrheitsgesellschafter das Unternehmen weiter zu entwickeln. In diesem Fall spricht man von einem Owners Buy-out. Dies kann ein erster Schritt zur Regelung einer sukzessiven Nachfolge sein.
Vorhandene Zweite Ebene mit Führungsambitionen
Gibt es einen weiteren Geschäftsführer oder eine zweite Ebene in der Geschäftsleitung des Unternehmens, der/die die Qualifikation und Motivation hat/haben, die Verantwortung des scheidenden Unternehmers unmittelbar oder sukzessive zu übernehmen und Gesellschafter zu werden, sich finanziell und unternehmerisch zu beteiligen? In diesem Fall spricht man von einem Management Buy-out (MBO).
Externer Nachfolger notwendig
Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, einen externen Manager, der derartige Ambitionen hat und BPE idealerweise langjährig bekannt ist (BPE MBI-Initiative), als Management Buy-in (MBI)-Kandidaten einzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass er über die notwendige Erfahrung und passende Qualifikation verfügt sowie bereit ist, sich finanziell und damit unternehmerisch zu beteiligen.
… oder eine Kombination, das Erfolgsmodell schlechthin
In vielen Fällen haben wir eine Kombination aus interner und externer Nachfolgeregelung umgesetzt. Interessanterweise ist dies die erfolgreichste Variante, da Stabilität und Kontinuität bestehender Manager ergänzt werden um Veränderungsdynamik und komplementäre Erfahrung neuer, externer Manager.
Bleibt der Standort erhalten und was passiert mit der Belegschaft?
Ja, der erworbene Standort stellt in der Regel eine unverzichtbare Substanz für das Unternehmen dar und dessen Sicherung somit die Grundlage des Unternehmenserwerbs. Da es sich bei BPE nicht um einen strategischen Erwerber oder ein Wettbewerbsunternehmen handelt, liegt die Maxime unseres Handelns nicht bei der Nutzung etwaiger Rationalisierungspotenziale, die sich aus einer Standortschließung ergeben könnten.
Der Erhalt der Belegschaft ist analog zur Standortsicherung zu betrachten. Sie stellt eine wesentliche Unternehmenssubstanz dar. Die regionale Verwurzelung der Know-how-Träger ist symptomatisch für den deutschen Mittelstand. In einer erfahrenen und schlagkräftigen Belegschaft sehen wir das Kapital und die Grundlage einer weiteren erfolgreichen Entwicklung eines Unternehmens.
Wie wird der Unternehmenswert ermittelt?
Der Wert des Unternehmens und der daraus resultierende Kaufpreis werden transparent und präzise, in der Regel anhand der Ertragsmultiplikator-Methode ermittelt.
Grundlage ist hierbei der nachhaltige Ertrag vor Zinsen und Steuern, der in Abhängigkeit verschiedener Faktoren, wie z.B. technische Kompetenz, nationale oder internationale Positionierung, Wachstumspotenzial oder Forschungs- und Entwicklungsdynamik, mit einem marktgerechten Faktor multipliziert wird.
Verbindlichkeiten des Unternehmens werden von dem so ermittelten Wert in Abzug gebracht. Hieraus ergibt sich vereinfacht der zu entrichtende Kaufpreis.
Einflussnehmende Faktoren auf den Unternehmenswert
Die Regelung der Nachfolge mit BPE als langfristig und wertorientiert ausgerichtetem, zukünftigem Gesellschafter über einen Management Buy-out oder Management Buy-in sichert die Unabhängigkeit des mittelständischen Unternehmens.
BPE ersetzt Unternehmer durch Unternehmer und nicht durch Manager. Nur so wird sichergestellt, dass die unternehmerische Kultur eines weit überdurchschnittlichen Einsatzes, der hohen Identifikation mit dem Unternehmen und seiner Belegschaft sowie die mittelstandstypische enorme Innovationskraft und Flexibilität erhalten bleiben.
Hat der Unternehmer den Wunsch, bei der Veräußerung des Unternehmens auch operativ auszuscheiden, ist die entscheidende Frage, wer zukünftig seine operativen Funktionen übernehmen kann und will.
Unternehmer bleibt operativ an Bord
Bei der Veräußerung des Unternehmens kann der Unternehmer zunächst weiter operativ tätig bleiben, wenn dies sein Interesse ist. Die Motivation kann sein, einen Teil des im Unternehmen gebundenen Vermögens zur Risikodiversifikation zu realisieren und mit einem neuen Mehrheitsgesellschafter das Unternehmen weiter zu entwickeln. In diesem Fall spricht man von einem Owners Buy-out. Dies kann ein erster Schritt zur Regelung einer sukzessiven Nachfolge sein.
Vorhandene Zweite Ebene mit Führungsambitionen
Gibt es einen weiteren Geschäftsführer oder eine zweite Ebene in der Geschäftsleitung des Unternehmens, der/die die Qualifikation und Motivation hat/haben, die Verantwortung des scheidenden Unternehmers unmittelbar oder sukzessive zu übernehmen und Gesellschafter zu werden, sich finanziell und unternehmerisch zu beteiligen? In diesem Fall spricht man von einem Management Buy-out (MBO).
Externer Nachfolger notwendig
Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, einen externen Manager, der derartige Ambitionen hat und BPE idealerweise langjährig bekannt ist (BPE MBI-Initiative), als Management Buy-in (MBI)-Kandidaten einzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass er über die notwendige Erfahrung und passende Qualifikation verfügt sowie bereit ist, sich finanziell und damit unternehmerisch zu beteiligen.
… oder eine Kombination, das Erfolgsmodell schlechthin
In vielen Fällen haben wir eine Kombination aus interner und externer Nachfolgeregelung umgesetzt. Interessanterweise ist dies die erfolgreichste Variante, da Stabilität und Kontinuität bestehender Manager ergänzt werden um Veränderungsdynamik und komplementäre Erfahrung neuer, externer Manager.
Ja, der erworbene Standort stellt in der Regel eine unverzichtbare Substanz für das Unternehmen dar und dessen Sicherung somit die Grundlage des Unternehmenserwerbs. Da es sich bei BPE nicht um einen strategischen Erwerber oder ein Wettbewerbsunternehmen handelt, liegt die Maxime unseres Handelns nicht bei der Nutzung etwaiger Rationalisierungspotenziale, die sich aus einer Standortschließung ergeben könnten.
Der Erhalt der Belegschaft ist analog zur Standortsicherung zu betrachten. Sie stellt eine wesentliche Unternehmenssubstanz dar. Die regionale Verwurzelung der Know-how-Träger ist symptomatisch für den deutschen Mittelstand. In einer erfahrenen und schlagkräftigen Belegschaft sehen wir das Kapital und die Grundlage einer weiteren erfolgreichen Entwicklung eines Unternehmens.
Der Wert des Unternehmens und der daraus resultierende Kaufpreis werden transparent und präzise, in der Regel anhand der Ertragsmultiplikator-Methode ermittelt.
Grundlage ist hierbei der nachhaltige Ertrag vor Zinsen und Steuern, der in Abhängigkeit verschiedener Faktoren, wie z.B. technische Kompetenz, nationale oder internationale Positionierung, Wachstumspotenzial oder Forschungs- und Entwicklungsdynamik, mit einem marktgerechten Faktor multipliziert wird.
Verbindlichkeiten des Unternehmens werden von dem so ermittelten Wert in Abzug gebracht. Hieraus ergibt sich vereinfacht der zu entrichtende Kaufpreis.
Einflussnehmende Faktoren auf den Unternehmenswert
Beispiele aus der Praxis
SEALABLE
BPE Konzernausgliederung · MBO
SEITZ Heimtiernahrung
BPE Nachfolgeregelung · MBI
Römheld & Moelle Eisengießerei
BPE Nachfolgeregelung · MBO/MBI
VTN Die Härterei
BPE Konzernausgliederung · MBO